Immobilien – Tippgeber

Beim Finden der passenden Immobilie spielt ein kleiner Wissensvorsprung oft eine große Rolle.

Ihr Tipp ist mir bares Geld für Sie wert!

Vielleicht kennen Sie jemanden, der plant,  in naher Zukunft seine Liegenschaft,  Wohnung  oder sein Haus zu verkaufen oder zu vermieten?

Als Dankeschön dafür bekommen Sie von mir ein angemessenes Tippgeber-Honorar.

Dafür sei in kurzen Worten erwähnt, wie ein „echter Tipp“ aussieht, sodass Sie in den Genuss eines Tippgeber-Honorars kommen.

  • Ihr Tipp wird mir persönlich oder per Email übermittelt.
  • Dieser Tipp ist weder aus den Printmedien noch aus Internetdatenbanken – auch Versteigerungsobjekte gelten nicht als Tipp!
  • Sie sind kein Ehe- oder Lebenspartner des/der Eigentümers/in.
  • Der/Die Eigentümer/in ist mit der Weitergabe seiner/ihrer Daten durch den Tippgeber an die Firma Immodec e.U. einverstanden.
    Dazu sind folgende Daten notwendig:

    • Anschrift der zu verkaufenden Liegenschaft/Immobilie
    • Name, Anschrift und Telefonnummer des/der Eigentümers/in
    • Ihr Name, Anschrift , Telefonnummer und Emailadresse.
  • Der/Die Eigentümer/in der Liegenschaft/Immobilie erteilt mir den Alleinauftrag zum Verkauf/Vermietung .
  • Für die Annahme Ihres Tipps ist eine schriftliche Vereinbarung meinerseits erforderlich.

Kommt aufgrund Ihres konkreten Tipps ein Alleinvermittlungsauftrag zustande und wird die Liegenschaft/Immobilie durch die Firma Immodec e.U. vermietet oder verkauft, so erhalten Sie 20% von der verrechneten und überwiesenen Netto-Abgeber-Vermittlungsprovision ausbezahlt.

Die Firma Immodec e.U. behält sich das Recht vor, Immobilienobjekte, Eigentümer oder Tippgeber abzulehnen. Der Rechtsweg wird ausgeschlossen. Bei Nichtzahlung meiner mir zustehenden Abgeber-Vermittlungsprovision folgt keine Auszahlung des Tippgeber-Honorars.

Bei mehreren Tipps zu einem Objekt erhält nur der erste Tippgeber das Tippgeber-Honorar.

Nach Eingang der mir zustehenden Abgeber-Vermittlungsprovision auf mein Geschäftskonto, erhalten Sie binnen 10 Tagen das vereinbarte Tippgeber-Honorar auf Ihr angegebenes Konto.

An USt.-pflichtige Tippgeber wird das Tippgeber-Honorar zzgl. USt. ausbezahlt. Bei Personen, die nicht USt.-pflichtig bzw. vorsteuerabzugsberechtigt sind, erfolgt die Überweisung  des Nettobetrages.

Die Endversteuerung führt der Tippgeber selbst an das zuständige Finanzamt ab.

Anmerkung: Hinweis für Personen, die einem Standesrecht unterliegen. z.B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass dieses Angebot nicht an Personen gerichtet ist, die in einem besonderem Vertrauensverhältnis zu Ihren Kunden oder Mandanten stehen bzw. denen es standesrechtlich untersagt ist, Tippgeber-Provisionen zu berechnen. Selbstverständlich freue ich mich aber über jede Empfehlung aus diesem Personenkreis, die ohne Beteiligungsmöglichkeit an meiner Provision zustande kommt.

Ich vertrete Ihre Interessen nicht nur in ganz Österreich, sondern stehe Ihnen als staatlich geprüfter  Immobilienmakler auch gerne in den angrenzenden Nachbarländern  zur Verfügung.

Empfehlen Sie mich weiter!
Ich sichere Ihnen eine ordentliche und sachkundige Bearbeitung Ihrer Empfehlung zu!

Bereits im Voraus ,
Vielen Dank  für Ihre Bemühungen und Ihren Tipp!

 

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Alle Ihre Daten und Angaben werden selbstverständlich diskret und vertraulich behandelt.